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Pressemitteilung

Das Wahlrecht für die Bundestagswahlen muss nach dem Berliner Vorbild angepasst werden

Die für einen Antritt zur Bundestagswahl erforderliche Summe an Unterstützungsunterschriften muss gesenkt werden. Das unter Federführung der Berliner ÖDP erstrittene Urteil des dortigen Verfassungsgerichtshofs vom 18.03.21, zur Absenkung der notwendigen Unterschriften für die Berliner Abgeordnetenhauswahl, muss für das Bundestagswahlrecht als Orientierung dienen.

Aufgrund der Corona-Pandemie fällt kleinen Parteien das Sammeln von Unterstützungsunterschriften schwer. Für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus 2021 hat der Berliner Verfassungsgerichtshof im März die Hürden herabgesetzt. Die ÖDP-Berlin fordert: Das Berliner Urteil muss jetzt als Vorbild für eine Wahlrechtsanpassung bei den Bundestagswahlen dienen.

Ferner unterstützt die ÖDP Berlin die Bundes-ÖDP bei der Prüfung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. 

Um an den Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag teilnehmen zu dürfen, müssen Parteien, die aktuell nicht im Bundestag vertreten sind in jedem Bundesland Unterstützungsunterschriften sammeln.

Die ÖDP-Berlin muss für ihre Landesliste bis dato 2.000 Unterschriften, für jede/n der acht Direktkandidat*innen weitere 200 Unterschriften von Berlinerinnen und Berlinern sammeln. „Diese Summen sind in Pandemiezeiten, in denen ständige Verlängerungen des Lockdowns stattfinden, kaum zu erreichen. Öffentliche Veranstaltungen finden nicht statt. Die Menschen vermeiden Kontakte auf der Straße aus gutem Grund.“, meint Lars C. Arnold, der Landesvorsitzende und Bundestags-Spitzenkandidat der ÖDP Berlin. „In Berlin hat die ÖDP mit der Klage gegen das Abgeordnetenhaus die Hürden für kleine Parteien deutlich senken können. Weitere betroffene Parteien, wie Piraten, Freie Wähler und Tierschutzpartei waren unserer Klage beigetreten. Das Gerichtsurteil zur Herabsenkung muss jetzt auch auf Ebene des Bundes die Leitlinie zur Wahrung der grundgesetzlichen Chancengleichheit sein“, so Arnold weiter.

Die Frist für einzureichende Unterschriften endet bundesweit am 19. Juli. Sowohl die Landeslisten der Parteien als auch die Wahlvorschläge einzelner Direktkandidaten müssen bis dahin bei den Kreis- bzw. Landeswahlleiter:Innen eingegangen sein.

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